Heimvolkshochschule Alte Molkerei Frille (Bild, Logo und Text) Heimvolkshochschule Alte Molkerei Frille (Bild und Text) HVHS Frille (Logo) Einrichtung für politische Bildung (Text)
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Hilmar Peter - Ehemaliger Leiter Jugendhof Vlotho

Vom Stellenwert außerschulischer Bildung

Welchen Stellenwert – und das ist die Leitfrage – hat außerschulische Bildung in Deutschland? In dem Sammelband von Otto und Oelkers mit dem Titel „Zeitgemäße Bildung“, in diesem Jahr (2006) erschienen, mahnen die Autoren Bock, Andresen und Otto im Rahmen der Diskussion über Bildung in der heutigen Zeit folgendes an: Es sei wichtig, den Zusammenhang von Bildung- und Sozialpolitik neu zu überdenken. Das sei insofern wichtig, als Sozialpolitik nicht unwesentlich daran beteiligt ist, Bildungschancen zuzuteilen (vgl. S. 337, S. 341). Sie verbinden dies mit der Gerechtigkeitsfrage, die – wie sie ausführen – „als abstrakte Vorstellung in jeder Theorie über Bildung enthalten ist“ und sie verweisen Bildung eine kritische Funktion zu (S. 341). „Bildung zwischen Autonomie und Abhängigkeit, zwischen Anerkennung, Chancengerechtigkeit und Umverteilung, zwischen Tradition und Transformation wie zwischen Subjekt- und Gesellschaftsorientierung leben und gestalten zu können – darum wird es künftig gehen. Und hier finden sich auch die philosophischen Wurzeln der Bildungstradition in neuem, zeitgemäßen und zugleich kritischem Gewand wieder“ (ebd.). Man könnte dieses Zitat als Credo jeglicher politischer Jugend- und Erwachsenenbildung nutzen. Die Autoren schließen aus verschiedenen Analysen, dass es künftig um ein Netzwerk Bildung (S. 342 ff) gehen müsste.

Mit dem Begriff „Netzwerk Bildung“ wird der Blick für alle möglichen Bildungsorte und Bildungsgelegenheiten in unserer Gesellschaft geöffnet, die miteinander korrespondieren oder korrespondieren sollten. Es gibt viele Orte und Gelegenheiten, wie die Familie, die Kindertagesstätte, die Freundesgruppe, die Peers, die Ferienfreizeit, das Jugendhaus, die Bildungsstätte, die Medien und – nicht zuletzt auch – die Schule. Schule ist aber nicht der Ort um den sich alles dreht. Deshalb ist auch der Begriff „außerschulische Bildung“ problematisch. Mit diesem Begriff wird die Schule so sehr ins Zentrum gerückt, dass alle anderen bedeutenden Bildungsorte und -gelegenheiten an die Peripherie verwiesen werden.

Im Begriff „Netzwerk Bildung“ wird jedoch deutlich, dass – wenn man es sinnvoll gestaltet – Verknüpfungen und Abhängigkeiten zwischen den Bildungsorten und -gelegenheiten gibt und geben sollte und es Aufgabe guter Pädagogik und guter Bildungspolitik wäre, dieses Netz zu stabilisieren. Es hat zum Ziel, die Menschen für das Leben in dieser Gesellschaft zu qualifizieren und zwar in einem zweifachen Sinne: Ihre eigene Existenz zu sichern und Techniken zu erwerben, wie man mit den erworbenen Ressourcen sinnvoll zum eigenen und dem Nutzen anderer zurecht kommen kann. Zum anderen gilt es Menschen dafür zu qualifizieren, gemeinschaftliche Aufgaben, die alle Menschen in dieser Gesellschaft betreffen, gemeinschaftlich und demokratisch anzugehen und zu regeln. Dies nennt man auch politische Bildung. Zu diesem gemeinsamen Projekt können alle Bildungsorte und -institutionen etwas sehr sinnvolles beitragen.

Der Beitrag der Bildungsstätten

Im Folgenden sollen einige Untersuchungen angeführt werden, die sich besonders mit dem Stellenwert der Einrichtungen befasst haben.

Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten werden zur Zeit vor dem Hintergrund der Knappheit öffentlicher Mittel als disponibel angesehen, sofern ihre Existenz mit diesen Mitteln ermöglicht wird. Über Weiterbildungsinstitute, die vor allem der beruflichen Bildung dienen und die sich über private Mittel refinanzieren wird nicht diskutiert – egal, ob sie gute oder schlechte Angebote machen.

Hier nun einige Daten, die sich vor allem auf Jugendbildungseinrichtungen beziehen: Von 1990/91 bis 2002 ist die Zahl der Einrichtungen von 575 bundesweit auf 405 zurück gegangen. Das sind rd. 29%. Die Platzzahl hat sich von 35.300 auf 27.500 verringert. Das sind über 22%. Zur gleichen Zeit hat sich ein dramatischer Personalabbau vollzogen, nämlich von 4.401 auf 3.229, rd. 26,6%. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis zum demografischen Rückgang der 15-24jährigen im gleichen Zeitraum, hat sich absolut bundesweit – mit einigen Länder spezifischen Ausnahmen – ein nur geringer Rückgang an Plätzen ergeben (Peter 2004). Schaut man aber in die Entwicklung der einzelnen Bundesländer, sieht das sehr unterschiedlich aus. Zwischen 1990 und 2002 hat sich für NRW – und da befinden wir uns - ein Rückgang von Plätzen von 307 pro 100 Tsd. Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren auf 199 ergeben. Mit Ausnahmen Schlewig-Holsteins und Bayern haben sich die Rückgänge in den westlichen Ländern ergeben. Die neuen Bundesländer haben in dieser Zeit aufgeholt und von daher das Bild – bezogen auf den Bundesdurchschnitt und bezogen auf das Jahr 2004 – stark korrigiert. Mittlerweile vollzieht sich aber auch in den neuen Bundesländern wieder ein starker Rückgang. (Die neuesten Zahlen liegen erst Ende 2006 vor). So weit die quantitative Entwicklung von Bildungsstätten für junge Menschen und junge Erwachsene.

Eine Studie von Schröder, Baltzter und Schroeter (2004), die vom BMFSFJ in Auftrag gegeben worden ist, hat – vermutlich entgegen der Erwartung der Auftraggeber – unter anderem folgende Ergebnisse gezeigt: Im Jahre 2001 wurde die Einrichtungen von rd. 108.500 TN besucht, davon rd. 20.000 Multiplikatoren/innen. Die Altersgruppen verteilen sich wie folgt: 14-18 Jahre (45%); 19-27 Jahre (34%), ältere 21%. Von den Teilnehmenden waren 35% Haupt- und Realschüler/innen, 25% Gymnasiasten und 22% Jugendliche mit Migrationshintergrund (ca. doppelt so viele wie im Bevölkerungsdurchschnitt). Es wurden insgesamt 120 Einrichtungen und 125 Bildungsreferent/innen in die Untersuchung einbezogen. Hier dürften einige beliebte vorurteilsbeladene Argumente, wie u.a.: politische Bildung sei etwas für Eliten, gründlich empirisch widerlegt worden sein.

Rechtlicher Rahmen

Die Jugend- und Erwachsenenbildung ist auf unterschiedlichen Ebenen rechtlich kodifiziert. Die Jugendbildung ist lt. SGB VIII Teil der Jugendarbeit. Die zentralen Begriffe des SGB VIII sind u.a. fördern, beraten, unterstützen, beteiligen und außerschulische Bildung wird beispielhaft als allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung beschrieben. Bildungsarbeit in Bildungsstätten ist somit eine spezifische Variante der Jugendbildung lt. SGB VIII.

In verschiedenen Bundesländern gibt es darüber hinaus Weiterbildungsgesetze für die Erwachsenenbildung, in denen Ziele, Formen und Finanzierungsmodalitäten geregelt werden. Diese Gesetze sind z.T. sehr unterschiedlich ausgerichtet. Es würde hier zu weit führen, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuführen.

Bildungsinfrastruktur

Wir müssen heute begreifen, dass Bildung in unterschiedlichen Modalitäten (formell und informell) und Institutionen (von der Familie bis zur Universität) verläuft, dabei unterschiedlich verpflichtenden Charakter hat: verpflichtend in der Schule und freiwillig in der Bildungsstätte oder im Jugendhaus. In Bildungsstätten findet vorwiegend freiwillige Bildung statt, die von den Teilnehmenden gewünscht, ausgesucht und mitgestaltet wird. Das ist völlig anderes als in der Schule, wo eine verpflichtende und weitgehend fremdbestimmte Bildung versucht wird. Wir müssen lernen, Bildungsgelegenheiten formeller und informeller Art zu erhalten und zu schaffen. Je vielfältiger die Bildungslandschaft, um so mehr Möglichkeiten wird es geben, Menschen zu erreichen. Bildungsnetzwerke zu gestalten ist das Gebot der Stunde. Die Frage muss sein, wer an welchem Ort welchen Beitrag leisten kann, um Menschen zu befähigen, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, nichts anderes ist - wie bereits erwähnt - politische Bildung.

Zwecke freiwilliger Bildung in nicht-formalen Settings

Was aber – so die zu beantwortende Frage – ist der Stellenwert von Bildungsstätten und der Bildungsarbeit in ihnen. Das soll auf zwei Arten zu begründen versucht werden:

Die Logik der Bildungsinhalte

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht – keineswegs abschließend – allgemeine, politische, soziale, kulturelle, gesundheitliche, naturkundliche und technische Bildung vor. Alle diese „Bildungsschubladen“ sind eher als Metaphern zu betrachten, denn als „reine“ Bildungsinhalte. In der Realität gibt es immer eine Mischform, insbesondere zwischen politischer, kultureller und sozialer Bildung. Naturkundliche Bildung taucht u.a. im Bereich der Umwelt- oder ökologischen Bildung auf. Hier spielen auch Inhalte aus dem technischen Bereich fast immer eine Rolle. Zuweilen gehen diese Inhalte auch eine Verbindung mit der politischen Bildung ein etc.. Es liegt nun auf der Hand, dass einigermaßen interessante Formen der Bildung in diesen inhaltlichen Bereichen nur gelingen können, wenn ein entsprechendes Bildungsambiente zur Verfügung steht. Einige Beispiele: Zur politischen Bildung gehören heute ein Internetzugang und PCs, gehören Räume für kreative Gestaltungen verschiedener Art, wie Videoproduktionen und Theater. Für die kulturelle Bildung verstärkt sich dieses noch mehr. Ohne Theaterequipment (Bühne, Beleuchtung, Fundus) wäre solche Bildungsarbeit nicht denkbar; für musikalische Bildung sind Übungsräume erforderlich und Aufnahmemöglichkeiten, Werkstätten für Instrumentenbau, Vorräte an Instrumenten, Percussionsmöglichkeiten etc. Für den bildnerischen Bereich müssen Räume zur Verfügung stehen, in denen mit Farbe, mit Ton, mit Stein und Holz gearbeitet werden kann, es müssen Werkzeuge da sein und andere Materialien, die mit den Werkzeugen bearbeitet werden können. Diese Möglichkeiten müssen sowohl für Jugendliche als auch für Multiplikator/innen zur Verfügung stehen. Diese Form der im SGB VIII vorgeschlagenen Inhalte außerschulischer Jugendbildung ist weder in der VHS, kaum in Schulen, nicht in Jugendgästehäusern, nicht in normalen Tagungshäusern und schon gar nicht in Tagungshotels möglich. Diese hier beispielhaft aufgeführten Bildungsinhalte können für andere Bereiche fortgesetzt werden.

Einige Beispiele aus der Erwachsenenbildung: Fachkräfte in der Jugendhilfe, im Gesundheitswesen, in der Sozialen Arbeit allgemein, sind gehalten – neben der Vervollkommnung technischer Fertigkeiten – permanent die Fähigkeiten der Selbst- und Beziehungsreflexion zu trainieren. Hierzu gehören in einer vertrauten Atmosphäre unterschiedliche Formen der Übung aus der gesamten Palette der Gruppendynamik, spielerische Formen, unterschiedliche Formen kollegialer Beratung, Genogrammarbeit etc. Das ist für diese Berufe zentral, um sich vor falschen Übertragungen, schädlichen Involviertheiten und nicht zuletzt vor eigenen blinden Wahrnehmungsflecken zu schützen. Auch dazu bedarf es einer Atmosphäre, die es erlaubt, sich in kleinen Gruppen, in Einzelarbeit, in vertrauten Umgebungen, ja auch in legerer Kleidung (Körperarbeit gehört i.d.R. dazu), ohne Beobachtung und Konsumdruck zu bewegen, kreative Medien zu nutzen, laut zu sein und sich in Stille zurückziehen zu können. Auch hierzu sind spezialisierte Einrichtungen unabdingbar. Nebenbei: andere Berufsgruppen, die es ständig mit Menschen zu tun haben, täte eine systematische Selbstreflexion sicherlich auch gut, zu denken wäre dabei an Anwälte und Richter, Ärzte, Personalchefs etc.

Die Logik des persönlichen Wachstums

Bildungsstätten sind auch Reflexions- und Begegnungsstätten. Bildungsstätten sind Einrichtungen der nicht-formalen Bildung und dienen in der heutigen Zeit vor allem dazu, die „Selbstkompetenz für die alltägliche Lebensbewältigung“ (Bundesjugendkuratorium S. 163) von nicht nur jungen Menschen zu erhöhen. Solche Einrichtungen können für Menschen (über-)lebenswichtig werden, da es so gut wie keine „Geländer der Lebensführung“ (S. 162) mehr gibt. Bildungsstätten sind traditionell Orte, wo solche Geländer diskursiv errichtet werden können. Hier kann man sich mit seiner Biografie, mit den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen des eigenen Erwachsenwerdens, des So-geworden-Seins, der gegenwärtigen familialen und beruflichen Situation auseinander setzen. Hier finden junge Menschen erwachsene Partner, die ohne Sanktionsgewalt, ohne Leistungsanspruch bereit sind, sich auf ihre Nöte, Ängste, Unsicherheiten, aber auch Hoffnungen und Zukunftsvisionen einzulassen. Erwachsene finden Partner, die immer auch ein kritisches Gegenüber darstellen, in denen man sich mit seinen eigenen Verhaltensweisen und Einstellungen spiegeln kann. Das zu ermöglichen ist Aufgabe von pädagogischem Personal, egal in welchem Bereich der Bildung sie tätig sind. Das ist ihre sozialbildnerische Funktion. In Bildungsstätten können Menschen sich untereinander neu, in neuen Situationen, jenseits ihres jeweiligen Alltags begegnen, neue Erfahrungen miteinander machen, sich anders kennen lernen.

Diese beiden Begründungen, die Funktionalität des Ambientes und die Chance, Gegenerfahrungen zur gewohnten Alltäglichkeit zu machen, sind zwingende Begründungen für Bildungsstätten eigener Art.

Bildung, so Albert Scherr (2001) „wird als eine nicht plan- und steuerbare Eigenaktivität des sich bildenden Individuums gedacht (...). Bildung kann demnach angeregt und ermöglicht, aber nicht erzwungen werden“ (S. 94). Das trifft sich gut mit einer Äußerung von Hartmut von Hentig (1996): „Er (der Mensch, H. P.) ist das Subjekt des Bildens, nie das Objekt; er bildet sich. Nichts kommt auf einmal, nichts unter Druck, nichts aus zwingendem Grund zustande.“ (S. 23) Es gehe darum, so v. Hentig weiter, „die Menschen zu stärken und die Sachen zu klären“ (S. 57). Das ist – auf den Punkt gebracht – die Aufgabe jeglicher Bildung. Spezifische Inhalte und die reflexive Gestaltung von Begegnung zwischen Menschen, ist die traditionelle Aufgabe von Bildung in der besonderen Gestalt von Bildungsstätten, weil dies dort besonders gut gelingen kann. Paul Ciupke hat in biografischen Interviews versucht heraus zu finden, warum Bildungsstätten bei den Menschen, die sie besucht haben, so attraktiv sind. Er hat drei Motive herausgefunden:

Mit diesen biografischen Erinnerungen korrespondieren Erfahrungen der Interviewten, die er folgendermaßen zusammenfasst:

Ciupke resümiert sarkastisch, ob diese Komponenten für gelingende Erwachsenenbildung noch gebraucht würden: „Lebenslanges Lernen, wie es heute heißt, transportiert keine besonderen Versprechen, es verbreitet keinen Zauber von Exklusivität und Abschied vom Alltag.... und verspricht nicht mehr Gemeinschaftserlebnisse. Vielmehr fordert Lebenslanges lernen die Allgegenwärtigkeit des Lernens, die alltägliche Lernpflicht in kontinuierlichen Häppchen, um die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu sichern, und bezeugt den stummen Zwang der Verhältnisse, der nicht mehr danach fragen lässt, ob Bildung eine Passion sein kann, eine auch gesellschaftskritische Aufgabe hat und Lernen Spaß machen darf“ (S. 151). Ciupkes Kritik kann man gut verstehen, man muss aber nicht den resignativ-sarkastischen Subtext seiner Analyse akzeptieren, solange es noch Bildungsstätten gibt, die öffentlich gefördert sind und genau (deshalb) auch diese Funktionalisierungen nicht mitmachen. Das Leitbild der Alten Molkerei Frille gibt ein beredtes Beispiel dafür, dass auch heute noch andere Bildung möglich ist, Bildung aus einer Mischung aus persönlichkeitsfördernden Inhalten und gesellschaftspolitischen Themen, die in einem hohen Maße selbst bestimmt von den Teilnehmenden eingebracht und bearbeitet werden.

Alte Molkerei Frille

Die Alte Molkerei Frille, eine Einrichtung für politische Jugend- und Erwachsenenbildung, gehörte schon kurz nach ihrer Gründung mit zu den profiliertesten Bildungsstätten in der Bundesrepublik. Es ist ihr gelungen, insbesondere mit einer konsequenten Geschlechter bezogenen Arbeit schon sehr früh die Aufmerksamkeit der Fachwelt auf sich zu lenken (u.a. Paproth, Fenna 2005). Es handelt sich um eine Einrichtung, die den Grundgedanken „emanzipatorische Bildung“ konsequent verfolgt hat, indem sie ihre Pädagogik gegen Diskriminierungen – insbesondere durch das Geschlecht, der kulturellen Herkunft und der sozialen Schicht - ausgerichtet hat. Dafür steht die Alte Molkerei Frille, dafür ist die Einrichtung bekannt. Sie steht in einer spezifischen Tradition deutscher Bildungsstätten, die sich dem Gedanken der politischen Selbstermächtigung des Individuums verschrieben haben. Die Heimvolkshochschule ist somit in der kritischen Tradition der politischen Jugend- wie auch Erwachsenenbildung anzusiedeln. Bildungsstätten, die in dieser Tradition stehen, müssen ihre Bildungsarbeit insgesamt auf diese Ziele hin ausrichten: die Einrichtung, das Verhalten der Mitarbeitenden, die Methodik, die Inhalte, die Außendarstellung, das Leitbild, die Qualitätsarbeit. Erst dieser Gesamteindruck ermöglicht die angestrebte Wirkung.

Die Heimvolkshochschule Alte Molkerei Frille ist eine der Einrichtungen, der es überzeugend gelungen ist, diese Einheit zu schaffen: Die Institution spiegelt die Ziele wieder, die Teilnehmenden haben die Möglichkeit selbstbestimmt zu arbeiten, das Personal unterstützt diese Absichten, die Qualitätsarbeit der Einrichtung ist darauf abgestellt. Es ist eine der Institutionen, deren interne Zielsetzungen mit der Gestalt der Einrichtung in hohem Maße korrespondiert. Das macht die Anziehung- und Überzeugungskraft der Bildungsstätte aus.

Hierzu sollte der Einrichtung gratuliert werden und erst in zweiter Linie zu ihrem noch nicht so ganz hohen Alter.

Website: Hilmar Peter

Literatur

Bock, Karin/ Andresen, Sabine/ Otto, Hans-Uwe 2006: Zeitgemäße Bildungstheorie und zukunftsfähige Bildungspolitik, in: Otto, Hans-Uwe/ Oelkers, Jürgen (Hg.), S. 332-347

Ciupke, Paul 2005: „Selten war es still im Haus“. Zur Kulturgeschichte der Heimvolkshochschulen, in: Außerschulische Bildung, H. 2, S. 142-151

v. Hentig, Hartmut 1996: Bildung. München/ Wien

Paproth, Fenna 2005: Geschlechtergerechte Bildung: ein Ansatz zur Qualifizierung politischer Bildung in Heimvolkshochschulen, in: Außerschulische Bildung, H. 2, S. 166-172

Peter, Hilmar 2005: Wozu Jugendbildungsstätten gut sind, in: Außerschulische Bildung, H. 2, S. 159-165

Scherr, Albert 2002: Der Bildungsauftrag der Jugendarbeit. Aufgaben und Selbstverständnis im Spannungsfeld von sozialpolitischer Indienstnahme und aktueller Bildungsdebatte, in: Münchmeier, Richard/ Otto, Hans-Uwe/ Rabe-Kleberg, Ursula: Bildung und Lebenskompetenz. Kinder und Jugendhilfe vor neuen Aufgaben, herausgegeben im Auftrag des Bundesjugendkuratoriums, Opladen, S. 93-106

Streitschrift des Bundesjugendkurstoriums 2001: Zukunftsfähigkeit sichern! - Für ein neues Verhältnis von Bildung und Jugendhilfe, in: s. Scherr, S. 159-173

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